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Stellplatzordnung
Wohnmobilhafen Elbepark Bunthaus
- Zutritt zum Wohnmobilhafen Elbepark Bunthaus ist nur nach Anmeldung gestattet.
- Jegliche Stellplatzeinrichtungen dürfen nur durch angemeldete Gäste genutzt werden.
- Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen übernachten.
- Den Anordnungen der Verwaltung ist Folge zu leisten. Die Verwaltung oder deren Beauftragte sind berechtigt, einzelnen Personen den Zutritt zum „Wohnmobilhafen Elbepark Bunthaus“ zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen. Die Verwaltung kann von ihrem uneingeschränkten Hausrecht auf dem gesamten Gelände Gebrauch machen.
- Das Hausieren und das Abhalten von Werbeveranstaltungen auf der Anlage ist verboten.
- Eine Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit der Verwaltung verursachte Unfälle oder eine Haftung für das Eigentum der Gäste besteht nicht. Die Gäste sind verpflichtet sich selbst entsprechend zu versichern.
- Fest mit dem Erdboden verbundene bauliche Anlagen jeder Art sind auf der Platzanlage nicht erlaubt.
- Jegliche Nebenabreden oder Abmachungen zum Mietvertrag oder zur Stellplatzordnung bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.
- Das Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den Wegen und nur zur An- oder Abreise erlaubt. Wohnmobile sind immer auf der Mietparzelle abzustellen, andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz Polderwand. Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Es darf nur Schritttempo gefahren werden.
- Alle öffentlichen Einrichtungen, insbesondere die Waschräume und Toiletten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Wer die Anlagen beschädigt oder verschmutzt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Hinterlassen Sie die Waschräume und Toiletten bitte so, wie Sie sie vorzufinden wünschen! Kinder unter sechs Jahren dürfen die Waschräume nicht ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Eltern haften auch hier unbegrenzt für Ihre Kinder.
- Hunde müssen im gesamten Campinggebiet ständig angeleint gehalten werden. Verunreinigungen, die die Hunde auf dem Gelände hinterlassen, sind durch die Hundehalter selbst zu beseitigen. Alle Tierhalter haften grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die Ihre Tiere anrichten.
- Der Müll ist entsprechend der Müllordnung zu trennen.
- Auf dem Campingplatz ist nur der Betrieb von geprüften Gasflaschen mit 5 kg oder 11 kg Inhalt erlaubt. Gasflaschen können in der Rezeption bezogen werden. Aus Feuerschutzgründen ist es erforderlich, dass alle Gasanlagen der Endverbraucher geprüft sind.
- Wagenwaschen, Lackierarbeiten und alle Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen sind auf dem gesamten Stellplatz verboten.
- Der Konsum von Cannabis und weiteren Drogen ist auf dem Gelände des Elbepark Bunthaus strengstens Verboten.